Natriumhydrogencarbonat wird in Lebensmitteln als Backtriebmittel und in Brausepulvern eingesetzt. Dort findet sich eine Mischung von Natron mit einer festen Säure wie Citronensäure. Aber auch in Badetabletten und in Feuerlöschpulvern kommt es vor. Bei der Enthärtung von Wasser wird es ebenfalls eingesetzt. Zu den Natriumcarbonaten gehören Soda (Natriumcarbonat, Dinatriumcarbonat), Natron (Natriumbicarbonat, Natriumhydrogencarbonat) und Natriumsesquicarbonat, das ein Mischkristall aus Soda und Natron ist. Während Soda vor allem zur Regulation des Säuregrades von Trinkwasser und zum Aufschluss von Kakao und Milcheiweiß verwendet wird, ist Natron vor allem in Backpulvern im Einsatz. Natriumcarbonate werden durch den Kontakt mit Säuren abgebaut. Dabei wird Kohlendioxid frei. Dadurch vergrößern zum Beispiel Teige ihr Volumen – sie gehen auf und werden locker.
Vorteile:
- verpackt in Original-Gebinden
- Lebensmittelqualität
- Kosher
- HALAL
- für eine vegetarische Ernährung geeignet
- für Veganer geeignet
- in Frankreich hergestellt nach DIN EN ISO 9001:2008
- geprüft auf Schadstoffe und Mikrobiologie
- ohne Zusätze von Konservierungsstoffen oder Phosphaten
Ideal für die Zahnpflege, Geruchssorber, Putzmittel, Weichspühler, Badezusatz , Bodenputzen . Im Sommer bei Insektensitchen oder zum Kochen macht das Wasser Weicher !
Haltbarkeit und Lagerung:
Bei Lagerung unter trockenen, kühlen Bedingungen ist das Produkt mindestens 2 Jahre nach Produktionsdatum haltbar.
Herstellung:
Natriumhydrogencarbonat ist ein weißes Pulver, das an trockener Luft beständig ist. Beim Erwärmen zerfällt es oberhalb von 65°C in Natriumcarbonat (Soda), Kohlenstoffdioxid und Wasser (2 NaHCO3 Na2CO3 + CO2 + H2O). In Wasser löst sich Natron mit schwach alkalischer Reaktion. Natriumcarbonat wird durch die chemische Reaktion von Ammoniak und Kohlendioxid in einer Natriumchloridlösung hergestellt.
Zutaten:
Natriumhydrogencarbonat E-500 (ii) 100%
Hinweis:
Natriumcarbonate sind ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen.
qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen. Reizt die Augen.
Kennzeichnung:
Lebensmittel: Zusatzstoff E-500 (ii)
CAS-Nr. 144-55-8